Methodenspezifischer Eigenprozess
Der methodenspezifische Eigenprozess umfasst 24 komplementärtherapeutische Prozessbegleitungen in der Methode Yogatherapie während der Ausbildung.
Methodenspezifischer Eigenprozess
Hierbei handelt es sich um 24 Behandlungen, die Du als Klient*in bei einer Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom wahrnimmst – 8 in Einzelsitzungen und 16 in Gruppensettings. Dieser Eigenprozess ist während oder nach der Ausbildung zu absolvieren. Der Nachweis kann durch die Lehrgangsbestätigung bzw. durch Rechnungen oder Bestätigungen der behandelnden Therapeut*innen erfolgen.
Sinn und Zweck: Angehende Yogatherapeut*innen werden einerseits Ursachen und Folgen von gesundheitlichen Störungen behandeln, arbeiten aber auch andererseits im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention. Um die Tiefe, die Relevanz und das Potential des therapeutischen Prozesses ausloten zu können, ist es notwendig, diesen «am eigenen Leibe» erfahren zu haben. So ist es angehenden Therapeut*innen möglich, die über die rein theoretische Befassung mit dem Thema hinausgehende notwendige praktische Erfahrung und Sicherheit im Umgang mit eigenen Klient*innen zu erwerben.
Festgehalten wird dieser Prozess in einem Reflexionspapier, in dem Du das Erlebte und Erfahrene kurz und bündig wiedergeben kannst. Als angehende Yogatherapeut*in beschreibst Du in dieser Weise deine individuellen Erkenntnisse und das Vorgehen bezüglich deines eigenen Körpergefühls und Wohlbefindens.