Das Gleichwertigkeitsverfahren KT
Du hast die nötigen Voraussetzungen? Dann nutze das Gleichwertigkeitsverfahren für den Erwerb des Branchenzertifikats!
Das Gleichwertigkeitsverfahren KT
Wenn Du bereits in einer der für die KomplementärTherapie anerkannten Methoden arbeitest oder dich bereits in der Ausbildung befindest, ist es möglich, ggf. im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens KT das Branchenzertifikat zu erwerben.
In diesem Verfahren muss ein sogenanntes Dossier erstellt werden, worin der Nachweis geführt wird, dass die Inhalte des Tronc Commun KT durch gleichwertige Kenntnisse und Berufspraxis ausgeglichen werden können. Hierfür hat die OdA KT ein Reglement erstellt, in dem genau gelistet ist, welche Teile des Tronc Commun KT durch wie viele Behandlungen und/oder Berufserfahrung kompensiert werden.
Zudem muss für das Gleichwertigkeitsverfahren ein Essay geschrieben werden, in dem ausgewählte Kompetenzen des Berufsbildes KT in Bezug zur eigenen Praxistätigkeit gesetzt werden. Dadurch möchte die OdA KT erkennen können, dass die Tätigkeit am Berufsbild und Kompetenzkatalog ausgerichtet ist.
Allerdings gibt es Bereiche innerhalb des Tronc Commun KT, die nicht durch Berufspraxis oder Nachweise kompensiert werden können. Für diese Bereiche findest du bei uns die entsprechenden Kurse. Diese dienen nicht nur dazu, die nötigen Nachweise zu erbringen, sondern bereiten dich insgesamt auf das Gleichwertigkeitsverfahren KT vor.
Benötigte Nachweise
Für das Gleichwertigkeitsverfahren müssen folgende Punkte nachgewiesen werden:
- Mindestens 500 h methodenspezifische Aus- und Weiterbildungsstunden (Kontaktstunden)
- eine praktische Abschlussprüfung in Deiner Methode (bzw. Gleichwertigkeit)
- Eigenprozess (24 Behandlungen in Deiner Methode, die du als Klient*in erhalten hast)
- 250 Klient*innenbehandlungen nach Abschluss Deiner Methodenausbildung (Praktika während Ausbildung anrechenbar) in Form einer Selbstdeklaration
- Tronc Commun KT (Gleichwertigkeit oder Kompensation)
- Essay zur KT-Identität
Wichtig für Deine Planung:
Das Gleichwertigkeitsverfahren ist eine Übergangsbestimmung mit einer Gültigkeit von sieben Jahren ab dem Datum der Aufnahme in die Prüfungsordnung der Höheren Fachprüfung der jeweiligen Methode. In dieser Zeit kann der Tronc Commun vollständig kompensiert werden. Diese 7-jährige Übergangsfrist läuft für die Methode Yogatherapie bereits am 9.9.2022 ab.
Das bedeutet für Dich: Du müsstest noch vor Ablauf der Frist für Deine jeweilige Heilmethode das Dossier bereits vollständig eingereicht haben.